Der 20. Kongress der IAA in Madrid 1996

Der folgende Bericht informiert über den 20. Kongress der Internationalen Arbeiter Assoziation (IAA), der 1996 in Madrid abgehalten wurde. Die dort getroffenen Entscheidungen haben bis heute weitreichende Konsequenzen für die internationale anarcho-syndikalistische Bewegung. Der hier veröffentlichte Text ist ein Auszug aus der Broschüre „Warum IAA? – Zu den Entwicklungen in der Internationalen Arbeiter Assoziation seit 1996 – Eine zusammenfassende Darstellung der wichtigsten Entscheidungen” von Martin Veith, die Ende 2010 erschien.

Der 20. IAA-Kongress 1996

Ende Dezember 1996 fand in Madrid der 20. Kongress der IAA statt. Nach den Statuten der IAA müssen in genau definierter zeitlicher Frist alle Anträge, die zur Entscheidung an Kongresse gegeben werden, allen Mitgliedssektionen vorliegen, damit diese sich eine Meinung zu ihnen bilden können und die jeweilige Sektion ihre Entscheidung treffen kann. Dies betrifft natürlich auch Aufnahmen und Ausschlüsse von Sektionen. Auf dem Kongress von 1996 kam es in verschiedener Weise zum Bruch mit diesen Prinzipien. Am Kongress nahmen etwa 250 Leute teil, darunter auch zahlreiche Mitglieder befreundeter Organisationen und Gruppen.

Von den Mitgliedssektionen der IAA waren anwesend: Die spanische Confederacion Nacional del Trabajo (CNT-E), die norwegische NSF (Norsk Syndikalistik Forbund), die deutsche Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter Union (FAU), die „Amis de la AIT“ aus der Schweiz, die Solidarity Federation (SF) als britische Sektion, die Workers Solidarity Alliance (WSA) aus den USA, die FORA (Federacion Obrera Regional Argentina) aus Argentinien sowie jeweils die beiden zerstrittenen Fraktionen der Confederation National du Travail (CNT-F) aus Frankreich (CNT-F-„Vignoles“ und CNT-F-Bordeaux) und der Unione Sindacale Italiana (USI) aus Italien (USI-AIT und USI-Roma). Nicht anwesend waren die Mitgliedssektionen Confederação Operária Brasileira (COB aus Brasilien), RRU (Rodosho Rentai Undo aus Japan) und die Anarcho-Syndicalist Federation (ASF) aus Australien.

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Anton Rosinke in Ehren zum 75. Todestag

Gedenkartikel aus der "Direkten Aktion" Nr. 63 (1987)

Am 14. Februar 37 ermordeten die Nazis den Düsseldorfer Anarcho-Syndikalisten Anton Rosinke.

Zum 50. Jahrestag seiner Ermordung gedachten ihm die Mitglieder der örtlichen FAU-Gruppe mit einer Gedächtnisfeier vor dem Gebäude, in dem er 1937 zu Tode gefoltert wurde. (Heute ist dieses Haus Sitz des Polizeipräsidiums.) Später legten Freunde und Genossen aus Düsseldorf und Umgebung zusammen mit der 80 jährigen Tochter einen Kranz an seinem Grab nieder.

Aus: „Direkte Aktion“, Nr. 63/1987.

Kurzartikel zum Thema

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Biographie: Carl Windhoff (1872-1941)

Der folgende Artikel wurde zuerst publiziert in: “Barrikade”, der Hamburger “Sreitschrift für Anarchosyndikalismus, Unionismus und revolutionären Syndikalismus”, Nummer 5 vom Mai 2011.  Herausgegeben wird sie vom Archiv Karl Roche und kann dort oder bei Syndikat-A- in Moers bezogen werden.

Helge Döhring: Carl Windhoff (1872-1941)

Es gab Zeiten, da wurden über sozialdemokratische Provinzbürgermeister und Kleinfunktionäre ganze Biographien geschrieben. Darüber, wie lieb sie ihre Kinder hatten und darüber, was sie alles erreichten für das Wohl der Arbeiterschaft – als Sesselhelden. Ich möchte mich im Folgenden mit einer kurzen Portraitierung eines tatsächlich bedeutenden Mannes befassen. Gegen den Strom schwimmend, persönliche Risiken und Nachteile eingehend, erreichten er und seine Mitstreiter Außergewöhnliches. In der bisherigen Literatur zum Thema syndikalistische Arbeiterbewegung war seine Person nur am Rande von Bedeutung. Nicht einmal seine Lebensdaten waren der Recherche wert und wurden falsch angegeben. (1) Leider ist in den mir vorliegenden Quellen nicht viel mehr als seine gewerkschafts-politische Tätigkeit auffindbar, sein Name omnipräsent, als Redner, Organisator, Agitator, hoher Funktionär. Privates bleibt außen vor. Ist die allgemeine Kritik an der Parole „Große Männer machen Geschichte“ berechtigt, so ist dennoch die Geschichte der revolutionären Arbeiterbewegung des Rheinlandes ohne ihn nicht denkbar.

Sozialisierung zum Kampf

Carl Windhoffs Sozialisierung erfolgte in jungen Jahren unter Einfluß des Sozialistengesetzes. Damit wurde ihm im Klassenkampf der Einsatz seiner ganzen Persönlichkeit praktisch in die Wiege gelegt. Als das „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ 1878 in Kraft trat, war er fünf Jahre alt. Als es nicht mehr verlängert wurde, stand er im 17. Lebensjahre. Geboren wurde Carl Windhoff am 09. November 1872 in Düsseldorf,(2) der Stadt, welcher er sein Leben lang treu bleiben sollte. Sein Herz schlug seit seinem 14. Lebensjahr für die sozialdemokratische Arbeiterbewegung, für ihre Zeitungen, Broschüren und Bücher. Die Tatsache, dass er sich alles selber erarbeiten musste, sollte sein ganzes Leben prägen. Sein Bildungsbedürfnis war umfassend. Als junger Erwachsener las er Edward Bellamy, Leo Tolstoi, Emile Zola, die volkswirtschaftlichen Schriften von Peter Kropotkin, aber auch naturwissenschaftliche Literatur bis hin zu „süddeutschen Bauernromanen“. Dieser Bildungshunger verhalf ihm zu den Werten der „gegenseitigen Hilfe“ und der „allgemeinen Solidarität“.

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Schwarze Scharen, Besprechung von Johannes Hartwig in der “Lotta”

Geht es um anarcho-syndikalistischen Antifaschismus, so steht meist der Spanische Bürgerkrieg im Fokus. In seinem Buch „Schwarze Scharen“ widmet sich Helge Döhring hingegen den antifaschistischen Aktivitäten in der Weimarer Republik. Die Schwarzen Scharen waren anarcho-syndikalistische Arbeiterwehren, die Ende der 1920er Jahre in Deutschland entstanden. Politisch waren sie mit der Freien Arbeiter Union Deutschlands (FAUD) und der Anarchosyndikalistischen Jugend (ASJ) verbunden. 1931 zählten die Schwarzen Scharen nur zirka 285 Mitglieder, doch trotz dieser geringen Größe waren die Ortsgruppen zum Teil sehr aktiv. Sie schützten eigene Veranstaltungen vor Naziübergriffen, organisierten Kundgebungen, waren propagandistisch und publizistisch tätig und beteiligten sich an strömungsübergreifenden Organisationsversuchen.

Den Einstieg in das Thema schafft Helge Döhring durch eine gelungene kurze Erläuterung des Anarchosyndikalismus und dessen Historie in Deutschland. Bevor er sich den Schwarzen Scharen zuwendet, wird die anarcho-syndikalistische Faschismusanalyse vorgestellt. Interessant sind vor allem die Beschreibungen der Strukturen und Aktivitäten der Schwarzen Scharen vor Ort sowie die Dokumentation einer Veranstaltung mit dem Spanienkämpfer Heinrich Friedetzky

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424 Buchseiten zur Jugend…aus dem Vorwort und Inhalt

Vorwort

„Die Schwachen kämpfen nicht.
Die Stärkeren kämpfen vielleicht eine Stunde lang.
Die noch stärker sind, kämpfen viele Jahre.
Aber die Stärksten kämpfen ihr Leben lang.
Diese sind unentbehrlich.“ (Berthold Brecht)

Ursächlich für dieses Buch ist die Renaissance syndikalistisch-anarchistischer Jugendgruppen in Deutschland. Ihren Anfang nahmen sie im Frühjahr 2009 an Rhein und Ruhr und entfalteten eine sehr schnelle Sogwirkung. So ist zu hoffen, dass die anarcho-syndikalistische Bewegung künftig zwei Pfeiler haben wird: Eine Gewerkschaft und eine Jugendbewegung. Zur Kräftigung dieser Entwicklung ist es Anliegen dieses Buches, Geschichte und Theorie deutlich und leicht lesbar aufzuzeigen. Zum Anlaß, mich eingehender mit dem Thema zu befassen, nahm ich einen kurzen Artikel, den ich für die anarcho-syndikalistische Zeitung „Direkte Aktion“ verfasste. Ich erhielt gute Kritiken, so dass ich schnell eine Broschüre andachte, welche jedoch schon bald größere Ausmaße annahm und so zum Buch wurde. Es soll in lebendiger Weise an das Thema heranführen und aufzeigen, wie facettenreich diese Jugendbewegung war und ist. Eine besondere Herausforderung besteht darin, diese äußerst vielschichtige Jugendbewegung zusammenfassend darzustellen. Das gelingt nur, wenn ich versuche, sie aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten und mich ihr anzunähern.

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NEU: Syndikalistisch-Anarchistische Jugend in Deutschland 1918 bis heute!

424 Seiten stark

Nach dem Buch zu den „Schwarzen Scharen“ ist im Dezember 2011 aus dem Institut für Syndikalismusforschung eine weitere Monographie zu einer anarcho-syndikalistischen Organisation erschienen. Sie umfasst über 400 Seiten und trägt den Titel „Kein Befehlen, kein Gehorchen! Die Geschichte der syndikalistisch-anarchistischen Jugend in Deutschland seit 1918“.

In Absprache mit dem a propos-Verlag in Bern ist diese Ausarbeitung mit 14 Euro im Verkauf gerade für jugendliche Interessierte möglichst günstig gehalten worden. Der Autor und die vielen Helfer verdienen nichts daran, sondern gaben ihre Kraft allein für die gute Sache!

Wir rufen neben allen Interessierten und Bewegten gerade die syndikalistisch-anarchistischen Jugendgruppen dazu auf, dieses Buch weiträumig zu bewerben und zu verbreiten. Denn es ist ihre Geschichte, die Geschichte von über 90 Jahren, kombiniert mit Gedanken und Überlegungen für heute! Es soll seinen Teil dazu beitragen, in Deutschland erstmalig seit den 1930er Jahren wieder eine syndikalistisch-anarchistische Jugendbewegung dauerhaft zu beleben.

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Unterlassungsaufforderung Rudolf Rocker: Beckers Anwalt fordert fast 2000 Euro

Im Juni informierten wir über die Unterlassungsaufforderung eines Heiner Becker, der für sich die ausschließlichen Rechte an den Werken von Rudolf Rocker und Milly-Witkop-Rocker in Anspruch nimmt. Dieser hatte dem presserechtlich Verantwortlichen des Instituts für Syndikalismusforschung durch seinen Rechtsanwalt eine Unterlassungserklärung zugeschickt, die dieser schließlich unterzeichnet hat. Neben uns sind weitere Personen von Beckers Urheberrechtsanspruch betroffen. Gegen sie wurden auf Anzeige von Heiner Becker polizeiliche Ermittlungsverfahren eingeleitet, so u.a. gegen den Herausgeber der Zeitschrift “Barrikade”. Dieser hat am 30. Oktober eine öffentliche Erklärung zu diesen Vorgängen abgegeben. (Hier zu lesen: http://syndikalismusforschungmv.wordpress.com/2011/11/05/urheberrechte-von-rudolf-rocker-erklarung-des-barrikade-herausgebers

Das Institut für Syndikalismusforschung ist aktuell vom Becker-Anwalt mit einer finanziellen Forderung in Höhe von beinahe 2000 Euro “Rechtsanwaltskosten” konfrontiert. Eine Anfrage von uns, diese Summe in monatlichen Raten abzubezahlen, wurde von ihm abgelehnt. Dennoch gehen wir nach dem jetzigen Stand der Sachlage davon aus, dass es zu Ratenzahlungen kommen wird.

Über den weiteren Fortgang werden wir informieren und verweisen an dieser Stelle noch einmal auf unsere Erklärung “Rudolf Rocker darf nicht verschwinden” von Juni 2011 und die zu diesem Thema eingerichtete Sonderseite auf unserem Blog.

Institut für Syndikalismusforschung, Bremen, November 2011     

Sonderseite Rudolf Rocker

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